Der Staat fördert die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter

(bisher „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU), jetzt „Qualifizierungschancengesetz" (QuaChaG))

Am 01.04.2024 sind beim Qualifizierungschancengesetz wichtige Änderungen in Kraft getreten. Unternehmen können die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter jetzt noch besser vom Staat fördern lassen, werden dadurch finanziell entlastet und profitieren von besser ausgebildeten Mitarbeitern.

Wie hoch sind die Zuschüsse für den Arbeitgeber?
Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt einen Teil der Weiterbildungskosten. Stellen Unternehmen ihre Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt frei, gewährt die Bundesagentur zusätzlich auch Lohnkostenzuschüsse. Wie hoch die Zuschüsse sind, hängt von der Größe des Unternehmens ab:

  • Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten eine 100%tige Förderung der Weiterbildungen, die Lohnkostenfortzahlung wird mit 75% bezuschusst.
  • Betriebe mit 50 bis 499 Beschäftigten bekommen 50% der Kosten (Weiterbildungs- und Lohnkosten) erstattet.
  • Betriebe ab 500 Beschäftigten bekommen 25% der Kosten (Weiterbildungs- und Lohnkosten) erstattet.

Voraussetzungen für die Förderung
Laut § 82 SGB III müssen folgende fünf Kriterien erfüllt sein, um eine Weiterbildung über das QuaChaG fördern lassen zu können:
  1. Es werden nur Mitarbeiter gefördert, deren Berufsausbildung mindestens 2 Jahre zurückliegt (entfällt bei Mitarbeitern ohne Berufsabschluss).
  2. Der Abstand zwischen zwei Weiterbildungen muss mindestens 2 Jahre betragen.
  3. Weiterbildungen, in denen Fähigkeiten für die aktuelle Position des Arbeitnehmers vermittelt werden, können nicht gefördert werden. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in dem Weiterbildungsangebot vermittelt werden, müssen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
  4. Die Weiterbildung muss extern von einem dafür zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden oder im Unternehmen selbst, sofern sie von einem externen Dienstleister angeboten wird.
  5. Die Weiterbildungsmaßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern.

    Jede Weiterbildung muss vorab von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden. Sie gibt dann einen Bildungsgutschein aus, der bei einem zertifizierten Weiterbildungsträger eingelöst werden kann.

Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit ist telefonisch unter der bundesweiten, gebührenfreien Hotline 0800 45555 erreichbar.

Die TACHEX GmbH ist ein nach AZAV zertifizierter Weiterbildungsträger und damit berechtigt, Bildungsgutscheine mit der Agentur für Arbeit abzurechnen. Unseren Info-Flyer zum Download finden Sie hier.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Mitarbeiterin Frau Hurrelbrink unter 0541 760 274 36 oder per Mail an s.hurrelbrink@tachex.de.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.