Newsletter Nr. 03/2012, 09.07.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch heute möchten wir Sie wieder mit verschiedenen Neuigkeiten versorgen.

 AKTUELLES


Diesel-Preisentwicklung

Der Blick auf die Preisanzeigen der Tankstellen lässt sich uns beinahe täglich die Nackenhaare aufstellen. Geht es Ihnen auch so? - Der Preis ist in den ersten Monaten des Jahres 2012 mit durchschnittlich 148,7 Cent auf dem bisher höchsten Stand. In 2009 lag der Preis mit durchschnittlich 107,7 Cent deutlich günstiger als in 2008, steigt seit dem aber mindestens genau so stark an wie zuvor. Hier finden Sie eine Darstellung der jährlichen Durchschnittspreise.

Aber was soll man gegen die steigenden Kosten tun? - Weniger Tanken geht nicht, also Treibstoff sparen!

Dabei möchten wir Ihnen mit unserem ECOncept gerne behilflich sein. In unseren ECO-Trainings und ECO-Coachings ist erkennbar, dass in fast allen Fahrern noch Potenzial steckt, das für einige Prozentpunkte eingesparten Treibstoffs gut ist. Ersparnisse von 8% sind hier keine Seltenheit, gepaart mit deutlich weniger Schaltvorgängen, was zusätzlich für weniger Verschleiß sorgt. Hier finden Sie einzelne Auswertungen unserer ECO-Trainings, denen Sie die in diesen Fällen realisierten Einsparungen entnehmen können.



Schon daran gedacht? Achtung bei Fahrten nach Frankreich!
Ab dem 01.Juli 2012 müssen alle Kraftfahrzeugfahrer auf Frankreichs Straßen ein Alkoholtestgerät mit sich führen. Mit dieser Verordnung will die französische Regierung gegen die steigende Zahl von Alkoholunfällen vorgehen. Nach einer Eingewöhnungsphase von 4 Monaten droht ein Bußgeld von 11 Euro wenn kein Tester mitgeführt wird!



Urteil des Bundesfinanzhofes zu Übernachtungspauschale als Werbungskosten
Laut BFH-Urteil vom 28.03.2012 VI R 48/11 können Fernfahrer Kosten für die Übernachtung in der Schlafkabine ihres LKW´s einfacher von der Steuer absetzen. Hierbei wurde eine Schätzung der angefallenen Kosten z.B. für Dusche, Parken, WC, etc. zugelassen. Der Bundesfinanzhof hält eine Pauschale von 5,00 Euro pro Übernachtung für angemessen.
Außerdem entschied das BFH, dass Fahrten zum LKW-Wechselplatz nicht als Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte gelten. Somit können hier die vollen Reisekosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.

 

LKW-Maut auch auf Bundesstraßen

Wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mitteilt (siehe Pressemitteilung vom 15.02.2012) , wird ab dem 01.August 2012 eine Maut für schwere Nutzfahrzeuge auf Bundesstraßen eingeführt. Betroffen sind rund 1.000 Kilometer autobahnähnlich ausgebaute und an eine Bundesautobahn angebundene Bundesstraßen. Hier finden Sie die Original-Meldung des BMVBS. Eine Übersichtskarte der mautpflichtigen Bundesstraßen und eine nach Bundesländern geordnete Tabelle finden Sie hier.

 

 Lenk- und Ruhezeiten/ digitaler Tachograph/ Sozialvorschriften


Bundesrat billigt Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Der Gesetzentwurf (Bundestag Drucksache 17/8988) wurde vom Bundesrat unverändert übernommen. Demnach ist die Arbeitszeit eines selbständigen Kraftfahrers wie folgt geregelt:

§3 Arbeitszeit
(1) Der selbständige Kraftfahrer darf eine Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Er kann seine Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden verlängern, wenn er innerhalb von vier Kalendermonaten im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich arbeitet.
(2) Leistet der selbständige Kraftfahrer Nachtarbeit, darf er in einem Zeitraum von jeweils 24 Stunden nicht länger als zehn Stunden arbeiten.

Die Definition der Arbeitszeit findet sich unter §2 Begriffsbestimmungen.
Die Ruhezeiten sind unter §4 festgelegt und richten sich nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Den ausführlichen Gesetzestext haben wir hier für Sie bereitgestellt.


Selbständige Kraftfahrer müssen demnach die Zeiten nachweisen, die im direkten Zusammenhang mit der Transporttätigkeit stehen und die nicht bereits durch die Kontrollgeräte (digitaler Tachograph) aufgezeichnet werden. Nicht nachgewiesen werden müssen allgemeine administrative Tätigkeiten, die keinen direkten Zusammenhang mit der gerade ausgeführten spezifischen Transporttätigkeit aufweisen.

 

 Besondere Angebote


Angebot ECOaching

Unser Angebot richtet sich an umweltbewusste Firmen, die etwas gegen die steigenden Energiekosten in Ihrem Unternehmen tun möchten. Beim ECOaching wird Ihr Fahrer (oder mehrere an einem Tag) einen Tag lang auf seiner Tour mit dem LKW von einem Trainer begleitet und in der Umsetzung von Schalttechniken, Bremsvorgängen und dem richtigen Einsatz von den im Fahrzeug vorhandenen - aber oftmals nicht genutzen- technischen Hilfsmitteln unterstützt. Ziel ist neben der Senkung des Spritverbrauches auch die Schonung des Materials. Besonders vorteilhaft ist, dass der Fahrer mit seinem eigenen Fahrzeug unterwegs ist! Bei einer verbindlichen Buchung bis zum 30.11.2012* bieten wir Ihnen das ECOaching anstatt für 800 Euro für nur 700 Euro pro Tag an.

 

*Die Durchführung des Trainings kann später erfolgen. Spätestens jedoch bis zum 31.12.2012.



Schulung digitaler Tachograph
Die Bedienung des digitalen Tachographen schildern wir gerne im Rahmen von Online-Schulungen - oder auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort. Im Rahmen dieser Schulungen weisen wir speziell auf verschiedene Fallstricke im Umgang hin, deren Vermeidung bei Kontrollen viel Geld sparen kann.

Wenn Sie bis zum 30.11.2012 buchen (die Durchführung kann dann auch später stattfinden) zahlen Sie für eine Online-Schulung 20% weniger, also anstatt 320,- € lediglich 256,- €.




Wir hoffen, dass auch heute wi
eder einige interessante Themen für Sie dabei waren. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben melden Sie sich gerne jederzeit, wir freuen uns auf Ihren Anruf!