Newsletter Nr. 2 20. Mai 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,



auch heute möchten wir Sie wieder mit verschiedenen Neuigkeiten versorgen.

 AKTUELLES


BAG: Maut-Ansprüche bleiben bis zum Ende der BGL-Klage bestehen

Unternehmen, die beim BAG die seit 2009 gültige LKW-Maut zurückgefordert haben, müssen nicht mehr jedes Jahr an das Bundesamt schreiben, um zu verhindern, dass dieser Anspruch verfällt!
Im Bezug auf die noch laufende BGL-Klage gegen die Mauterhöhung 2009 hatte der Verband bisher geraten, jährlich ein Schreiben an das BAG zu senden, um der dreijährigen Verjährungsfrist bei finanziellen Forderungen entgegenzuwirken und so auf den Vorbehalt bei der Mautzahlung hinzuweisen. Nun habe aber das BAG bestätigt, dass die Verjährungsfrist für eventuelle Erstattungsansprüche bis zum Abschluss der Gerichtsverfahren gehemmt bleibt.
Der BGL geht davon aus, dass damit erneute Schreiben hinsichtlich der Hemmung der Verjährung für das laufende Jahr nicht mehr notwendig sind. 

Quelle: verkehrsRundschau


BAG- Zuwendungsbescheide 2014

In diesem Jahr wurden die Anträge auf Fördergelder aus dem de minimis Programm vom Bundesamt für Güterverkehr relativ frühzeitig bearbeitet und mit Zuwendungsbescheiden versorgt. Es gab wie jedes Jahr  wieder einige neue Details, auf die bei der korrekten Antragsstellung zu achten war und entsprechende Rückfragen zu beantworten. Alle TACHEX Kunden, die den TACHEX Antragsservice genutzt haben, haben inzwischen Ihren Bescheid vorliegen und können bereits mit den Förderungen ihrer Anschaffungen und Ausgaben für das laufende Jahr rechnen. Im Maßnahmenkatalog sieht man jedoch, dass auch 2014 wieder Maßnahmen gestrichen wurden, die im letzten Jahr noch förderfähig waren. Hier können Sie sich den aktuellen Maßnahmenkatalog ansehen.

Bitte denken Sie daran, dass die Auszahlungen mittels Verwendungsnachweis beantragt werden müssen, dieser muss für die Förderperiode 2014 bereits spätestens 2 Monate nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes erfolgen! Die Frist für die späteste Einreichung der Nachweise ist der 02.03.2015!

Auch im Bereich Weiterbildungen gibt es eine wichtige Änderung: Unternehmen, die die beantragten Weiterbildungsmaßnahmen von einem anderen Weiterbildungsträger oder an einem anderen Ort durchführen lassen möchten, müssen diese Änderung vorab dem Bundesamt für Güterverkehr mitteilen. Ein Wechsel ohne Zustimmung führt aufgrund der im Zuwendungsbescheid angegebenen Nebenbestimmungen zur Unwirksamkeit der Bewilligung!



Straßennutzungsgebühr in UK eingeführt
 
Seit dem 01.04.2014 muss in Großbritannien eine Straßennutzungsgebühr für nicht in UK registrierte LKW ab 12t zGM gezahlt werden. Seit März steht vom Betreiber Northgate ein Webportal zur Verfügung, in dem man verschiedene Vignetten online buchen kann. In Zusammenarbeit mit Northgate bietet auch UTA die Vignettenbuchungen an.



Drohendes Chaos bei KFZ-Steuer?
 
Der Bundesverband Fuhrparkmanagement e.V. warnt vor einem Verwaltungschaos bei der Umstellung des KFZ-Steuer-Einzugs. 58 Millionen Fahrzeuge seien betroffen und die Umstellung der Zuständigkeiten durch das Zollamt wird schrittweise von Nord nach Süd erfolgen. So müssen Unternehmen mit Fahrzeugen, die in verschiedenen Bundesländern zu gelassen  sind, mit unterschiedlichen Verfahren rechnen, bis die Umstellung deutschlandweit erfolgt ist. Zudem sorgt  die zeitgleiche SEPA Umstellung für weitere Probleme. Auf der Homepage des Zolls (www.zoll.de)  finden Sie weitere Informationen zu den Umstellungen. Diese seien laut den Verbänden jedoch nicht ausreichend.


Wie der Focus online berichtet, seien aufgrund eines Softwarefehlers in einigen Führerscheinstellen Fahrzeuge, die im Zeitraum von Januar bis März 2014 zugelassen wurden, mit einem falschen Steuersatz versehen worden. Zahlreiche KFZ-Halter haben einen falschen Bescheid erhalten und wurden zur Zahlung von 191 Euro gebeten, gemäß dem Oldtimer-Steuersatz. Zuviel gezahlte Steuern werden selbstverständlich zurück erstattet. Ein prüfender Blick auf den Steuerbescheid kann daher nicht schaden.

 

 Lenk- und Ruhezeiten/ digitaler Tachograph


Zweite Videoanleitung online

Wie bereits informiert, steht nun die zweite Videoanleitung in unserer TACHEX MEDIATHEK zur Verfügung. Hier zeigen wir die notwendigen Nachträge im VDO Tachographen ab Releasestand 1.4 und höher.
Besuchen Sie uns auf Facebook  -  hier können Sie sich über jede neue Videoanleitung auf den Laufenden halten. Wir freuen uns über Ihr Feedback! 

 

 Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz


Eintragung der Kennzahl 95

Die Nachfrage bei den, gemäß BKrFQG anerkannten, Weiterbildungsträgern nach den Schulungen für Berufskraftfahrer steigt derzeit enorm an. Neben den Fuhrunternehmen haben auch viele Handwerksbetriebe und Produktionsfirmen, die Werksverkehr betreiben ihren Schulungsbedarf festgestellt und suchen nach ortsnahen und kostengünstigen Möglichkeiten, ihre Fahrer zu qualifizieren.

Die TACHEX GmbH bietet an verschiedenen Standorten deutschlandweit entsprechende Kurse an, schauen Sie gerne einmal nach unseren Angeboten: www.tachex-akademie.de

Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erworben haben können nur dann gewerblich eingesetzt werden, wenn sie über einen Nachweis der Weiterbildung (bei Vorbesitz der alten Klasse 3) oder der Grundqualifikation (bei Vorbesitz der Klasse B) verfügen. Nachgewiesen wird es i. d. R. über einen Eintrag der Kennzahl 95  im Führerschein. In den EU-Ländern erfolgt der Nachweis jedoch auch auf unterschiedliche Weise, wie Sie diesem Werk der IHK München entnehmen können.




Wir hoffen, dass auch heute wi
eder einige interessante Themen für Sie dabei waren. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, melden Sie sich gerne jederzeit, wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0541 760 274 11!