BAG:
Maut-Ansprüche bleiben bis zum Ende der BGL-Klage bestehen
Unternehmen, die beim BAG die seit 2009 gültige LKW-Maut zurückgefordert
haben, müssen nicht mehr jedes Jahr an das Bundesamt schreiben, um zu
verhindern, dass dieser Anspruch verfällt!
Im Bezug auf die noch laufende BGL-Klage gegen die Mauterhöhung 2009 hatte
der Verband bisher geraten, jährlich ein Schreiben an das BAG zu senden, um
der dreijährigen Verjährungsfrist bei finanziellen Forderungen
entgegenzuwirken und so auf den Vorbehalt bei der Mautzahlung hinzuweisen.
Nun habe aber das BAG bestätigt, dass die Verjährungsfrist für eventuelle
Erstattungsansprüche bis zum Abschluss der Gerichtsverfahren gehemmt
bleibt.
Der BGL geht davon aus, dass damit erneute Schreiben hinsichtlich der
Hemmung der Verjährung für das laufende Jahr nicht mehr notwendig
sind.
Quelle:
verkehrsRundschau
BAG- Zuwendungsbescheide 2014
In
diesem Jahr wurden die Anträge auf Fördergelder aus dem de minimis
Programm vom Bundesamt für Güterverkehr relativ frühzeitig bearbeitet
und mit Zuwendungsbescheiden versorgt. Es gab wie jedes Jahr wieder
einige neue Details, auf die bei der korrekten Antragsstellung zu achten
war und entsprechende Rückfragen zu beantworten. Alle TACHEX Kunden, die
den TACHEX Antragsservice genutzt haben, haben inzwischen
Ihren Bescheid vorliegen und können bereits mit den Förderungen ihrer
Anschaffungen und Ausgaben für das laufende Jahr rechnen. Im
Maßnahmenkatalog sieht man jedoch, dass auch 2014 wieder Maßnahmen
gestrichen wurden, die im letzten Jahr noch förderfähig waren. Hier können
Sie sich den aktuellen Maßnahmenkatalog ansehen.
Bitte denken Sie daran, dass die Auszahlungen mittels
Verwendungsnachweis beantragt werden müssen, dieser muss für die
Förderperiode 2014 bereits spätestens 2 Monate nach Beendigung des
Bewilligungszeitraumes erfolgen! Die Frist für die späteste Einreichung
der Nachweise ist der 02.03.2015!
Auch im Bereich Weiterbildungen gibt es eine wichtige Änderung:
Unternehmen, die die beantragten Weiterbildungsmaßnahmen von einem anderen
Weiterbildungsträger oder an einem anderen Ort durchführen lassen möchten,
müssen diese Änderung vorab dem Bundesamt für Güterverkehr
mitteilen. Ein Wechsel ohne Zustimmung führt aufgrund der im
Zuwendungsbescheid angegebenen Nebenbestimmungen zur Unwirksamkeit der
Bewilligung!
Straßennutzungsgebühr
in UK eingeführt
Seit dem 01.04.2014 muss in Großbritannien eine Straßennutzungsgebühr für
nicht in UK registrierte LKW ab 12t zGM gezahlt werden. Seit März steht vom
Betreiber Northgate ein Webportal zur Verfügung, in dem man verschiedene
Vignetten online buchen kann. In Zusammenarbeit mit Northgate bietet auch UTA
die Vignettenbuchungen an.
Drohendes
Chaos bei KFZ-Steuer?
Der Bundesverband Fuhrparkmanagement e.V. warnt vor einem Verwaltungschaos
bei der Umstellung des KFZ-Steuer-Einzugs. 58 Millionen Fahrzeuge seien
betroffen und die Umstellung der Zuständigkeiten durch das Zollamt wird
schrittweise von Nord nach Süd erfolgen. So müssen Unternehmen mit Fahrzeugen,
die in verschiedenen Bundesländern zu gelassen sind, mit
unterschiedlichen Verfahren rechnen, bis die Umstellung deutschlandweit
erfolgt ist. Zudem sorgt die zeitgleiche SEPA Umstellung für weitere
Probleme. Auf der Homepage des Zolls (www.zoll.de)
finden Sie weitere Informationen zu den Umstellungen. Diese seien laut den
Verbänden jedoch nicht ausreichend.
Wie
der Focus
online berichtet, seien aufgrund eines Softwarefehlers in einigen
Führerscheinstellen Fahrzeuge, die im Zeitraum von Januar bis März 2014
zugelassen wurden, mit einem falschen Steuersatz versehen worden.
Zahlreiche KFZ-Halter haben einen falschen Bescheid erhalten und wurden zur
Zahlung von 191 Euro gebeten, gemäß dem Oldtimer-Steuersatz. Zuviel
gezahlte Steuern werden selbstverständlich zurück erstattet. Ein prüfender
Blick auf den Steuerbescheid kann daher nicht schaden.
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