Newsletter Nr. 1. 25. Februar 2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

auch heute möchten wir Sie wieder mit verschiedenen Neuigkeiten versorgen.

 AKTUELLES


Für Sie gefunden: nützliche Apps für unterwegs 

Zurrkraft-Controller

Das nützliche Tool auf Basis des bewährten SpanSet Zurrkraft-Controllers bietet eine übersichtliche und leicht verständliche Benutzeroberfläche, so dass die Berechnung der benötigten Zurrgurte zum Kinderspiel wird. Per Schieberegler oder Direkteingabe der Gleitreibbeiwerte, Neigungswinkel und Vorspannkräfte sowie der Beschleunigung in Fahrtrichtung und dem K-Faktor, werden mit dem Anwendungsprogramm in wenigen Schritten die Anzahl der notwendigen Zurrgurte bei gegebener Vorspannkraft (STF) direkt angezeigt.

Beim Neigungswinkel kann sogar der Winkel errechnet oder durch die Lagesensoren im Smartphone angezeigt werden. Die Berechnung der Ladungssicherungswerte erfolgt wahlweise nach den Richtlinien der VDI 2700 ff. und/oder der DIN EN 12195. Die zusätzliche Möglichkeit der Dokumentation des Lastverteilungsplans macht den Zurrkraftrechner zu einem mobilen Mehrwert in der Ladungssicherung.



Die kostenlose App steht unter Google Play im App-Store in Deutsch zur Verfügung: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.spanset.zurrkraft

Für Apple-Geräte im iTunes-Shop: https://itunes.apple.com/de/app/spanset-zurr-rechner/id585235376?mt=8

Eine alternative App stellt der Zurrkettenhersteller RUD zur Verfügung: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.rud


Truck Parking Europe

Mit der kostenlosen App von PTV will der Softwarehersteller LKW-Fahrern helfen, einen Stellplatz für Ihr Fahrzeug zu finden. Die Smartphone-Anwendung enthält als Basisdaten über 10.000 Parkmöglichkeiten entlang den wichtigsten Hauptverkehrsstraßen Europas und wird über Eingaben der Nutzer stets aktualisiert und erweitert.

         

Die App gibt es zum Download unter http://www.truckparkingeurope.com/de/

Bei Google Play erhältlich unter: https://play.google.com/store/apps/details?id=co.infinum.ptvtruck&hl=de
Bei iTunes: https://itunes.apple.com/de/app/truck-parking-europe/id740515031?mt=8




Gefahrgut-Helfer

Der Gefahrgut-Helfer dient zur Identifikation von gefährlichen Stoffen. Er ist ein praktischer Begleiter für Kraftfahrer, die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen.

Features:
- Suche nach Gefahrstoffnummern (UN-Nummer)
- ERI-Cards ("Emergency Response Intervention Cards") geben der Feuerwehr Hinweise über erste Einsatzmaßnahmen
- Erklärung und Auflistung der Gefahrnummern (Kemler-Nummer), Hazchem Emergency Action Codes (EAC) und Tunnelcodes
- Informationen zu Gefahrgutklassen und Gefahrzetteln (inklusive GHS)
- Die Anwendung funktioniert ohne Internetverbindung
                                     

Bei Google Play: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.knorre.dangerousgoods


Notfall-Hilfe

Mit der "Notfall-Hilfe" sind Sie auf alle Notfälle vorbereitet:
Sie möchten im Notfall schnell Hilfe rufen und Ihre Position mitteilen?
Sie möchten im Notfall einen Leitfaden zu erste Hilfe Maßnahmen haben?
Sie möchten für einen Notfall Ihre I.C.E.-Daten hinterlegen?
Sie möchten im Notfall Ihre Karten sperren?
Sie möchten im Notfall schnell einen Arzt finden?
Sie möchten selbst im Ausland vorbereitet sein?

Die PASS "Notfall-Hilfe" - eine App für alle Fälle!

      

Sie möchten im Notfall schnell Hilfe rufen und Ihre Position mitteilen?

Sie haben die Möglichkeit zum direkten Notruf über den 112 Knopf auf dem Startbildschirm. Die aktuelle Geoposition (Straße/Ort) wird bereits unmittelbar auf der Hauptseite angezeigt und kann über eine dedizierte Funktion auf der Karte eingesehen und per Email/SMS verschickt werden.

Sie möchten im Notfall einen Leitfaden zu erste Hilfe Maßnahmen haben?
Als Erst-Helfer erhalten Sie übersichtliche und bebilderte Maßnahmen-Kataloge werden für die Soforthilfe, für Unfälle, für Feuer und Vergiftung zur Verfügung gestellt.
Die Pannenhilfe ermöglicht Ihnen neben einem Maßnahmen-Katalog und der Schnellwahl für den Polizeiruf oder der Pannenhilfe auch, direkt Bilder von der Unfallstelle aufzunehmen.

Sie möchten für einen Notfall Ihre I.C.E.-Daten hinterlegen?
Für den Fall, dass Sie sich in der Notsituation befinden, können Sie Ihre persönlichen Daten (I.C.E.) hinterlegen. Die persönlichen Daten umfassen sowohl Name, Anschrift, Geburtstag, Geschlecht, Krankenversicherungsnummer, Größe, Gewicht, Schwangerschaft, Organspende und Blutgruppe, als auch eine beliebige Anzahl von Medikamente, Krankheiten, Allergien, behandelnde Ärzte und Notfall-Kontakte (in case of emergency contacts). Ihre Daten werden direkt auf dem Handy gespeichert und benötigen somit keine Internetverbindung. Die erfassten Daten sind somit verzögerungsfrei verfügbar.
Bei der Erfassung der Medikation kann zwischen einer täglichen oder tagesspezifischen Dosis (Morgens/Mittags/Abends, sowie 1/4, 1/2 bis 50 Tabletten je Einnahme) differenziert werden. Erstellen Sie so Ihren individuellen Einnahmeplan.

Sie möchten im Notfall Ihre Karten sperren, kennen die IDs jedoch nicht auswendig?
Darüber hinaus können Sie die persönlichen Daten mit Personalausweis- und Führerscheinnummer, wie auch einer beliebigen Anzahl von Kredit-/Bahn-/Bonus-Karten anreichern, um alle Informationen bei einem Verlust Ihrer Brieftasche bzw. Ihres Geldbeutels parat zu haben. Diese Daten sind nur über ein Kennwort zugänglich und werden verschlüsselt auf dem Handy gespeichert. Sie können mit dieser Funktion auch direkt über einen einzigen Knopfdruck anrufen und erhalten eine Übersicht der eingetragenen Karten.

Sie möchten schnell einen Arzt in der Umgebung finden?
Bei der Suche nach ärztlicher Hilfe wird die aktuelle Position mittels GPS bestimmt und angezeigt. Sofern Ihr Handy dies unterstützt wird auch Ihre Blickrichtung visualisiert. Die Suche ist kategorisiert nach Krankenhaus, Apotheke, Kinderarzt sowie nach ärztlichen Fachgebieten. Anschließend werden die Suchergebnisse in einem näheren Umkreis auf einer Karte sowie in einer Liste angezeigt. Die jeweilige Adresse kann im Detail eingesehen oder ein direkter Anruf durchgeführt werden (sofern die Informationen vorliegen).

Die App ist ausschließlich für den Gebrauch innerhalb Deutschland vorgesehen, da ausschließlich deutsche Not-Rufnummern konfiguriert wurden. Eine kostenpflichtige Reise-Erweiterung ermöglicht standortbezogen die automatische Umschaltung der Rufnummern im europäischen Ausland.

Bei Google Play: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.pass.notfall



Ein weiteres Angebot für den Notfall bietet die Hotline vom ADAC: DocStop

DocStop, die medizinische Unterwegsversorgung für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer, wurde im Frühjahr 2007 ins Leben gerufen. Den Bus- und Lkw-Fahrerinnen und -fahrern stehen bundesweit mehr als 700 Mediziner, Kliniken und Krankenhäuser zur schnellen ambulanten Hilfe zur Verfügung. Wie funktioniert DocStop?

- Ein kranker Fahrer benötigt ärztliche Hilfe.
- ADAC TruckService Hotline anrufen: 01805-112024.
- Das Hotlinepersonal nennt einen DocStop Anlaufpunkt und die Telefon-Nr. einer Arztpraxis oder eines      Krankenhauses.  (An vielen Anlaufstellen gibt es den notwendigen Parkplatz.)
- Zeitnahe Behandlung durch den Mediziner. Eine Mitgliedschaft bei DocStop ist nicht erforderlich.
- Der Fahrer ist wieder arbeitsfähig und zur Weiterfahrt bereit.

Weitere Informationen unter: www.docstoponline.eu/cms/front_content.php


Reform des Punktesystems für Verkehrssünder -  nur eine von vielen Änderungen für Verkehrsteilnehmer 2014

Punktereform
Die Reform der Verkehrssünderkartei in Flensburg tritt nun zum 1. Mai dieses Jahres in Kraft. Bestehende Punkte werden umgerechnet (s.u.) und Verstöße werden künftig je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten geahndet, statt wie bisher mit  bis zu 7 Punkten. Dafür wird der Führerschein nach 8 statt bisher 18 Punkten eingezogen. Außerdem werden Verstöße, die keine sicherheitsrelevanten Auswirkungen haben, wie z.B. das Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Schadstoffplakette oder Beleidigungen im Straßenverkehr, nicht mehr mit Punkten bestraft. Alte Punkte, die durch solche Delikte angesammelt wurden, werden bei der Umrechnung gelöscht, so ein Sprecher des ADAC. Der Punkteabbau erfolgt je nach Anzahl unabhängig von neuen Eintragungen nach zweieinhalb Jahren (1 Punkt), fünf Jahren (2 Punkte) oder nach zehn Jahren (3 Punkte).

Die Möglichkeit für den freiwilligen Punkteabbau bleibt bestehen: Durch die Teilnahme an einem Fahreignungstest können Verkehrsteilnehmer mit höchstens 5 Punkten einmal innerhalb von 5 Jahren einen Punkt abbauen.
Ab dem 01. Mai 2014 wird das neue Punktesystem greifen.

Bestehende Punkte werden wie folgt umgerechnet: 

1-3 Punkte

= 1 Punkt

 11-13 Punkte  

= 5 Punkte   

4-5 Punkte

= 2 Punkte

 14-15 Punkte

= 6 Punkte 

 6-7 Punkte

 =3 Punkte

 16-17 Punkte

= 7 Punkte 

 8-9 Punkte

= 4 Punkte 

 ab 18 Punkte

= 8 Punkte 


Der Umbau der Punkte erfolgt automatisch, die Betroffenen [oder die betroffenen Personen] werden jedoch nicht informiert. Mit einem Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kann man sich den aktuellen Punktestand kostenlos mitteilen lassen. Das Antragsformular finden Sie hier.

Bußgelder
Einige Verstöße werden ab dem 01. Mai deutlich teurer, so wird zum Beispiel das Telefonieren mit dem Handy am Steuer, Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis oder das Missachten der Kindersicherungspflicht mit 60 statt mit 40 Euro geahndet. Beim Widersetzen der Anweisungen von der Polizei zahlt man statt 50 Euro ab Mai 70 Euro. Für diese Delikte erhält man zusätzlich einen Punkt. Ohne Punkt, aber mit höheren Bußgeldern, wird das Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Schadstoffplakette bestraft (80 Euro). Verstöße gegen die Fahrtenbuchauflagen kosten demnächst 60 Euro und wer gegen die Kennzeichenvorschrift verstößt, zahlt  bis zu 65 Euro.
Warnwestenpflicht ab dem 01. Juli 2014
In jedes Auto gehört ab dem 01. Juli eine Warnweste, die die Europäische Norm ISO 20471 erfüllt und entsprechend gekennzeichnet ist. Die Empfehlung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) lautet, für jeden Insassen Warnwesten griffbereit zu haben. Motorräder sind von der Pflicht ausgenommen.

KFZ-Steuer
Alle Autos, die 2014 erstmals zugelassen werden, haben eine niedrigere Freigrenze beim  CO2 - basierten Anteil der KFZ-Steuer. Der Grenzwert sinkt von 110 auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Für jedes Gramm mehr werden 2 Euro berechnet. Gleich bleiben die Steueranteile beim Hubraum: je angefangene 100 Kubikzentimeter fallen 2 Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel an. Die Steuerbefreiung von maximal 150 Euro für Diesel der Schadstoffklasse 6 ist seit dem 1. Januar 2014 entfallen!

Reifendruckkontrolle
Neuwagen müssen ab November 2014 mit einem automatischen Kontrollsystem für den Reifendruck ausgestattet sein.
Lichtpflicht in der Schweiz
Seit dem 01.01.2014 müssen in der Schweiz alle Fahrzeuge tagsüber mit Licht fahren. Ausnahmen bilden Fahrzeuge, die vor 1970 erstmals zugelassen wurden.

Neue Verbandskästen 2014

Seit Beginn des Jahres ist für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm in Kraft getreten. Das Mitführen eines Verbandskastens ist in jedem PKW Pflicht. Die Kästen nach bisherigem Recht dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.

Geänderte DIN 13164 (Stand: Januar 2014)
Gegenüber DIN 13164 (Stand: Januar 1998) wurden Art und Menge des beschriebenen Inhalts den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst.

Neu aufgenommen wurde:
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset,
- 1 Verbandpäckchen K,
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung

Gestrichen wurde:
- 1 Verbandpäckchen M,
- 1 Verbandtuch BR,
- 4 Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10 x 6
- die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden

Weitere Informationen zum Inhalt des Verbandskastens, etc. finden Sie hier.



Toll Collect startet mit TOLL-EasyChange

Laut einer Pressemitteilung vom 03.02.2014 gibt es einen neuen Service für die Änderung von Fahrzeugdaten:

Mit TOLL-EasyChange können die Daten ab sofort über Mobilfunk geändert werden. Die Daten werden direkt auf die On-Board Units übertragen. Das spart Zeit und Geld, da kein Aufenthalt bei einem Servicepartner notwendig ist.

Änderungen der Schadstoffklasse, Achszahl und zulässigem Gesamtgewicht können ebenso geändert werden wie das KFZ-Kennzeichen.

Hier gibt es weitere Informationen.


 

 Lenk- und Ruhezeiten/ digitaler Tachograph


After-Work-Webinare für Softwarekunden TachoPlus und ZA|ACRC
FÜR KUNDEN MIT WARTUNGSVERTRAG KOSTENLOS


Wie im vergangenen Jahr bieten wir auch 2014 wieder kostengünstige Onlineschulungen zur Handhabung der Archivierungs-und Auswertungsprogramme TachoPlus und ZA|ARC an.

An unseren Webinaren können Sie bequem von Ihrem Arbeitsplatz aus teilnehmen. Sie benötigen nur einen internetfähigen Computer sowie ein Telefon.

Über unsere Präsentationssoftware schauen Sie auf den Rechner unseres Trainers, der durch die Software führt und Ihre Fragen beantwortet.
Da die Nachfrage groß ist und viele Unternehmen vormittags in der stressigen Dispositionsphase stecken, haben wir für unsere Kunden folgende „After-Work Termine" eingerichtet:

TachoPlus Archive
Thema: Zusatzprüfungen
Wie stelle ich die Überprüfungen richtig ein?
-Abfahrtskontrolle
-Nachträge
-Ländereingabe
Welchen Sinn macht das Einstellen von Toleranzen?
Wie erstelle ich Übertretungsberichte?
Textvorschläge für die Fahrerbelehrung

Termin: Donnerstag, 27.03.2014 um 16.30 Uhr
Kosten: nur 35,00 Euro zzgl. MwSt.*

ZA|ARC von Zauner und Partner


Thema: Lenk -und Ruhezeiten-Prüfungen
Wie stelle ich Toleranzen ein?
Wie erstelle ich Fahrerinformationen zur Dokumentation von Verstößen?
Wie dokumentiere ich Fahrerinformationen?
Textvorschläge für die Fahrerbelehrung
Wie kann ich die Lenk-und Ruhzeiten auch ohne vorhandenes Verstoßmodul prüfen?

Termin: Donnerstag, 03.04.2014 um 16.30 Uhr
Kosten: nur 35,00 Euro zzgl. MwSt.*

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nutzen Sie unser Anmeldeformular!

*zzgl. Kosten für die Telefonkonferenz (9ct die Minute) . Weitere Informationen finden Sie auf dem Anmeldeformular.

TACHEX Kunden, die einen Wartungsvertrag für ihre Software abgeschlossen haben, können kostenlos teilnehmen!


 

 Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz


Wie viele deutsche Kraftfahrer müssen noch die Schulbank drücken bis September?

Eine Hochrechnung des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes DSLV ergibt, dass sich in Deutschland zwischen 2009 und 2014 etwa 870.290 Fahrer weiterbilden lassen müssen, um den Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes Folge zu leisten.  Da es -anders als in anderen EU-Ländern-  in Deutschland keine zentrale Meldestelle für die Durchführung der Modulschulungen gibt, können keine Aussagen über den Fortschritt der gesetzlich geforderten Weiterbildungen getroffen werden.  Oft ist den Fahrern selbst nicht bekannt, dass Sie unter die gesetzliche Weiterbildungspflicht fallen. Denn nicht alle Fahrer sind als Berufskraftfahrer in den Unternehmen angestellt und fühlen sich angesprochen.

Generell gilt: alle Personen, die mit Fahrzeugen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t gewerblich unterwegs sind (Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE und die alte Klasse 2 und 3 (bis 7,5t)) müssen zum ersten Stichtag am 10.09.2014 die Teilnahme an den 35 Weiterbildungsstunden nachweisen und die Kennzahl 95 in Ihrer Fahrerlaubnis eintragen lassen. Auch die alten Führerscheine der Klasse 2 und 3 verlieren zu dem Stichtag ihre Gültigkeit für die gewerbliche Nutzung!

Für manche Branchen gibt es Ausnahmeregelungen, die je nach Art der Auslegung oft einen gewissen Spielraum lassen und bei Fahrern und Unternehmen zu großer Unsicherheit führt.

Viele Fahrer suchen zurzeit verstärkt nach Angeboten, die die 5 Module innerhalb einer Woche abwickeln. Hier bietet auch die TACHEX GmbH Termine an. Besuchen Sie unsere Internetseiten oder rufen Sie uns an, um die Schulungsangebote der nächsten Wochen und Monate zu erfahren!

Schulungs-Special:
Weiterbildungswoche für Frauen in Osnabrück! Jetzt anmelden!

Fragen zum Thema Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter:

0541 760 274 11

 


 

 Besondere Angebote


Webinar: Bedienung des Digitalen Tachographen


Nehmen Sie an unserem Webinar Einstellungen des digitalen Tachographen vor Schichtbeginn teil.
Wir zeigen Ihnen, worauf vor Fahrtanritt zu achten ist, welche Eingaben am digitalen Kontrollgerät erfolgen müssen um z.B.: Nachträge richtig einzugeben, die vorgeschriebene Abfahrtskontrolle korrekt zu belegen und wie Sie das Länderkennzeichen einstellen.

Das Webinar dauert ca. 30 Minuten und ist für alle interessant, die selbst fahren oder als Fuhrparkleiter für die Unterweisung der Mitarbeiter und Überwachung der richtigen Bedienung des Kontrollgeräts verantwortlich sind.

Termine:

Mittwoch, den 02.04.2014 um 10.00 Uhr

Mittwoch, den 09.04.2014 um 16.00 Uhr


Kosten: nur 35,00 Euro zzgl. MwSt. zzgl. Kosten für die Telefonkonferenz (9ct die Minute). Weitere Informationen finden Sie auf dem Anmeldeformular.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, melden Sie sich am besten heute noch an!
 





Wir hoffen, dass auch heute wi
eder einige interessante Themen für Sie dabei waren. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben melden Sie sich gerne jederzeit, wir freuen uns auf Ihren Anruf!