Newsletter Nr. 5, 15. November 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,


auch heute haben wir wieder einige spannende Neuigkeiten rund um die Transport - und Logistikbranche für Sie!

Unsere Themen heute:

  • BAG - Fördergelder 2014
  • Ende von KfW Förderung für EURO IV- und EEV-Norm
  • Vorgeschriebene Fahrerassistenzsysteme
  • Volle Kraft voraus gegen den Fahrermangel
  • Neue Anforderungsprofile für Chemietransporte
  • Verkehrsverstöße werden zukünftig auch grenzüberschreitend geahndet
  • Bye-bye Windows XP - Unterstützung bei Neuinstallation von Archivierungssoftware bei Wechsel des Betriebssystems
  • Neues aus der Kontrollpraxis
  • Berufskraftfahrer-Qualifikation  - jetzt nur noch 79,00 Euro pro Modul
  • Unser beliebtes Lenk-und Ruhezeitenplakat zum Sonderpreis - nur solange der Vorrat reicht!
  • Bewilligte Fördergelder De minimis 2013 bis Jahresende einsetzen

 

 AKTUELLES


Antragsflut für die Fördergelder 2014 beim BAG eingegangen
Am 01.10.2013 gingen per Fax rund 3.000 Anträge und per elektronischem Antragsservice etwa 5.000 Anträge beim Bundesamt für Güterverkehr ein. Wie viele persönlich abgegeben oder per Post eingereicht wurden, konnte Herr Marquardt, Präsident des BAG, gegenüber der Verkehrsrundschau noch nicht sagen. Die Bearbeitung der Anträge dauere noch an, man rechne aber damit, zum Jahresende die ersten Bescheide an die Antragsteller senden zu können. Da die Zuteilung der Fördergelder nach dem sogenannten Windhundprinzip stattfindet, war der Andrang bereits in der Nacht zum 01. Oktober vor dem Amt in Köln groß. Wie die Verteilung der für 2014 weiter reduzierten maximalen Fördergeldhöhen pro Fahrzeug aussehen wird, kann erst nach vollständiger Sichtung der Anträge und nach der Bearbeitung der Verwendungsnachweise aus dem Vorjahr gesagt werden.




Ende der Förderungen von emissionsarmen LKW und Bussen
Ab dem 31.12.2013 wird die Abgasnorm EURO VI für LKW und Busse in Europa Standard. Daher ist ab diesem Datum eine Finanzierung durch das KfW-Umweltprogramm nicht mehr möglich.

Anträge auf Finanzierung emissionsarmer LKW der Euro VI-Norm und Busse der EEV-Norm können noch bis zum 30.12.2013 bei der KfW gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge noch 2013 bestellt werden und die Antragsunterlagen vollständig bei der KfW vorliegen. Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten der KfW: www.kfw.de




Von der EU vorgeschriebene Fahrerassistenzsysteme
Die EU will die Straßen sicherer machen, daher wurden bereits vor einigen Jahren Fristen eingeführt, bis zu denen Fahrerassistenzsysteme in den Fahrzeugen verbaut sein mussten. So ist zum Beispiel das Elektronische Stabilitätsprogramm bereits seit November 2011 für alle Nutzfahrzeuge und PKW europäischer Hersteller Pflicht. Im November 2014 wird diese Frist auf alle Fahrzeuge ausgeweitet.

Seit Anfang November 2013 sind bei Neufahrzeugen ab 3,5t zGM der Einbau von einem Notbremssystem (AEBS- Advanced Emergency Breaking System) sowie ein Spurhalteassistent vorgeschrieben.

Im November 2015 soll dann der Notbremsassistent bei allen LKW ab 3,5t zGM hinzukommen. Diese Vorschriften gelten für alle Neufahrzeuge, die in Betrieb genommen werden.




Volle Kraft voraus gegen den Fahrermangel
Nach Angaben des Institutes für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit haben speziell bei den LKW-Fahrern fast 40% ein Alter von 50 Jahren und darüber erreicht. Das durchschnittliche Renteneinstiegsalter liegt in den Verkehrsberufen bei 60 Jahren. Im nächsten Jahrzehnt werden daher voraussichtlich 300.000 LKW Fahrer aus Altersgründen den Arbeitsmarkt verlassen. Um diesem Fahrermangel entgegenzuwirken, werden verschiedene Maßnahmen angeboten: neben offensiver Werbung für den Beruf des EU-Berufskraftfahrers bei den jungen Leuten, gibt es auch die Möglichkeit, Quereinsteigern mittels einer qualitativ hochwertigen Führerscheinausbildung eine neue Chance auf dem Arbeitsmarkt zu bieten.

Die TACHEX-Akademie arbeitet deutschlandweit mit verschiedenen Fahrschulen zusammen und bietet diese Qualifizierung an. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter übernehmen hier einen Großteil der Kosten für die Führerscheinausbildung. Viele TACHEX-Kunden nutzen bereits unser Angebot, um über diesem Weg neue Fahrer zu finden und geben Quereinsteigern eine Chance. Wenn auch Sie Interesse haben, auf diese für Sie kostenlose Möglichkeit neue motivierte Fahrer zu finden, sprechen Sie uns an!

Es besteht auch die Möglichkeit, Zusatzausbildungen wie Flurförderzeug, ADR, etc. gleich mit in den Ausbildungsplan zu integrieren und so die Weiterbildung an Ihre firmenspezifischen Voraussetzungen anzupassen. Ein 4-wöchiges Praktikum, das im Rahmen der Weiterbildung in Ihrem Unternehmen absolviert wird, gibt ausreichend Zeit zu prüfen, ob Bewerber und Arbeitgeber zusammenpassen. Mehr Informationen erhalten Sie gerne telefonisch unter 0541 760 274 11!




Anforderungsprofile für Chemietransporte aktualisiert
Der VCI (Verband der Chemischen Industrie e.V.) hat im September 2013 neue Anforderungsprofile für den Gefahrguttransport in den Bereichen Transporte für Straßengüter- und kombinierten Verkehr, Schienengüterverkehr und Eisenbahn-Transportmittel-Vermieter herausgegeben. Ziel ist es, dass die Sicherheit bei der Beförderung - insbesondere von Gefahrgütern - gewährleistet und die Qualitätssicherung optimiert werden.

Der VCI stellt die neuen Profile auf seiner Internetseite zum Download zur Verfügung: www.vci.de
Quelle: Verband der Chemischen Industrie, 22.10.2013




Grenzüberschreitende Ahndung von Verkehrsverstößen
Seit dem 06.11.2013 ist die Richtlinie 2011/82/EU in Kraft getreten, die es ermöglicht, auch grenzüberschreitend gefährliche Verkehrsverstöße zu ahnden.

Eingeführt wurde ein elektronischer Datenaustausch, der den Behörden einen schnellen Zugriff auf Halterdaten aus anderen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht. Mehr dazu sowie die Richtlinie zum Download finden Sie unter www.juris.de




Umstellung Windows XP
Ab dem 08.04.2014 wird es für das Betriebssystem Windows XP sowie für die Anwendungen Office 2003 und Windows Server 2003 keine Sicherheitsupdates und keinen Support von Microsoft mehr geben. Offizielle Informationen hierzu finden Sie hier.

Viele Unternehmen stellen daher zurzeit die Betriebssysteme der Firmenrechner um. Bei Fragen zu Neuinstallationen und Datensicherungen von Archivierungssoftware (TachoPlus, ZA|ARC, etc.) steht Ihnen unser Support gerne telefonisch unter 0541 760 274 11 zur Verfügung.


 

 Lenk- und Ruhezeiten/ digitaler Tachograph


Neues aus der Kontrollpraxis
Im Rahmen der behördlichen Kontrollen durch das BAG oder die Polizei kommt es immer häufiger zu Unternehmensprüfungen im Bezug auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Durch unvollständige Einstellungen in der Auswertungssoftware sind sich viele Verantwortliche in den Unternehmen nicht darüber im Klaren, dass es hier Verstöße gibt und umso überraschter, wenn oftmals hohe Bußgeldforderungen eintreffen.

Auch stellen wir bei unseren Beratungen in einer doch nennenswerten Anzahl fest, dass die Fahrzeuge nicht ausgelesen werden oder versäumt wurde, das Unternehmen im digitalen Kontrollgerät anzumelden. In diesen Fällen drohen Bußgelder von bis zu 1.500 Euro; bei eingesetzten Mietfahrzeugen sind die Bußgelder sogar noch weitaus höher!

Weitere Problematiken sind die Einstellungen von Toleranzen bei der Verstoßauswertung oder das Durchführen von erforderlichen Nachträgen im Tachographen (wie z.B. Abfahrtskontrolle oder Länderkennzeichen). Dies führt neben ärgerlichen und unnötigen Bußgeldbescheiden auch oft zu Unsicherheit beim Fahrpersonal.

Was Sie tun können, um Kontrollen sicher entgegenblicken zu können, erfahren Sie in unseren aktuellen Webinar:

Thema: "Neuigkeiten aus der der Kontrollpraxis"

Inhalte:

  • Arbeitszeitgesetz
  • Zusätzliche Prüfungen: Abfahrtskontrolle, Nachträge, Ortseingabe
  • Toleranzen bei der Verstoßprüfung
  • Mustertext für Belehrungsformulare

Die Termine sowie eine Möglichkeit, sich anzumelden, finden Sie online unter www.buchung.tachex-akademie.de oder HIER

Dauer des Webinars: ca. 45 Minuten. Einfache Teilnahme über unser Präsentationstool und die Einwahl über einen Telefonmeeting-Anbieter (voicemeeting.de)*.

Kosten: nur 45,00 Euro* zzgl. MwSt.

Falls Sie einen Wartungsvertrag für Ihre Archivierungssoftware bei uns abgeschlossen haben, erhalten Sie einen Preisvorteil von 10,00 Euro und können für nur 35,00 Euro* zzgl. MwSt. teilnehmen!

*die Kosten für die Teilnahme an einer Telefonkonferenzschaltung über einen Telefonkonferenz-Anbieter belaufen sich auf 9 Cent die Minute. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Telefonrechnung Ihres Telefonanbieters.

Generell gilt: Fahrerkarten müssen spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden, die digitalen Tachographen spätestens alle 3 Monate. Das Auslesen funktioniert nur dann, wenn das Unternehmen bei der Anschaffung des Fahrzeugs mittels der Unternehmerkarte am Tachographen angemeldet wurde. 

Übrigens bietet die TACHEX GmbH verschiedene Möglichkeiten an, Sie bei einem Selbstcheck zu unterstützen: von Fahrerkarten-Checks über Bußgeld-Checks (bei bereits vorliegenden Anhörungsbögen) bis hin zu einem umfassenden Fuhrpark-Check können Sie durch unser Know-how profitieren und Ihre Abläufe und Einstellungen optimieren. Fragen Sie unsere Experten: 0541 760 274 11
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 Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz


Berufskraftfahrerweiterbildung für LKW-Fahrer
Denken Sie rechtzeitig an die erforderlichen Weiterbildungen für die Führerscheinverlängerung zum ersten Stichtag 09.09.2014!

Die Terminplanung für das erste Halbjahr 2014 ist online, reservieren Sie sich Ihre Schulungsplätze!

Kosten: jetzt nur noch 79,00 Euro pro Teilnehmer und Modul.

Übrigens können auch in den Wochenblockschulungen auch Einzeltage gebucht werden.


 

 Besondere Angebote


Lenk-und Ruhezeitenplakate
Endlich wieder in ausreichender Menge verfügbar: Unser beliebtes Lenk-und Ruhezeitenplakat!

Jetzt zum Vorteilspreis:
3 Stück für nur 14,90 Euro inkl. Versandkosten - nur solange der Vorrat reicht!

Die Plakate zeigen in A1-Größe alle wichtigen Informationen zu den Lenk-und Ruhezeiten auf einem Blick:
Einfahrer-Mehrfahrerbesatzung, Tages-u. Wochenlenkzeit, Tages-u. Wochenruhezeit





De minimis 2013: Nicht verfallen lassen. Restbudget noch bis Ende des Jahres einsetzen!
Sie haben einen Zuwendungsbescheid für Ihren De-minimis- Antrag 2013 erhalten und verfügen noch über restliches Budget? Bis zum Jahresende können Sie noch Anschaffungen tätigen, schauen Sie doch einmal in unserem Online-Shop - dort finden Sie verschiedene Hard-und Softwareartikel, die vom BAG als förderfähige Maßnahme anerkannt werden.

www.tachex-shop.de

 


 



Wir hoffen, Sie haben auch in unserem letzten Newsletter des Jahres 2013 wieder nützliche Informationen finden können und wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien bereits jetzt schöne restliche Wochen zum Jahresende, ein frohes Fest und allzeit gute Fahrt! Wir lesen uns im neuen Jahr!

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben melden Sie sich gerne jederzeit, wir freuen uns auf Ihren Anruf!