Newsletter Nr. 02/2012, 25. Mai 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch heute möchten wir Sie wieder mit verschiedenen Neuigkeiten versorgen.

 AKTUELLES


LKW-Unfälle

Erstmals seit 2006 sind die Zahlen verletzter und getöteter Fahrzeugführer und Mitfahrer von Güterkraftfahrzeugen wieder gestiegen. In 2006 lag der Anteil Getöteter und Verletzter noch bei 2,9%, bis 2009 sank der Anteil kontinuierlich auf 2,5%. In 2010 stieg er dann auf 3% an. Betrachtet man nur die Getöteten liegt der Anteil in 2010 sogar bei 4,3%. Hier finden Sie eine Statistik zu diesem Thema.

Aber selbst wenn es für die beteiligten Verkehrsteilnehmer glimpflich ausgeht, ist der wirtschaftliche Schaden immens. Um den Kraftfahrern ein besseres Gefühl für das Fahrzeug in Extremsituationen wie plötzliches Ausweichen oder starkes Bremsen auf regennasser Fahrbahn oder Schneedecke zu verschaffen, sollte man diese Situationen kontrolliert ausprobieren. In den Praxisseminaren, die das TACHEX-Team im Rahmen der Berufskraftfahrerweiterbildung durchgeführt hat, wurde anschaulich, wie das Üben solcher Manöver dem Fahrer mehr Sicherheit gibt, in brenzligen Situationen Herr der Lage sein zu können. Immer mehr Unternehmen haben den wirtschaftlichen Vorteil solcher Praxisübungen erkannt, - die im Übrigen auch außerhalb der Berufskraftfahrer-Qualifikation angeboten wird und ebenso hilfreich für Kraftfahrer ist, die mit kleineren Fahrzeugen (unter 3,5t) unterwegs sind - , und lassen ihre Fahrer in Praxisseminaren fit machen für den Extremfall an ihrem Arbeitsplatz: den Straßen und Autobahnen in Deutschland und z.T. auf der ganzen Welt. Sehen Sie hier einige Sequenzen aus unseren Praxistrainings Fahrsicherheit und Sicherheitstraining (Modul 3 der Berufskraftfahrer-Qualifikation gem. BKrFQG): Wenn Sie sich für ein Praxistraining interessieren, kontaktieren Sie uns einfach!



Interessante Kontrollmöglichkeiten
Immer erfindungsreicher und effizienter werden die Entwicklungen der Kontrollspezialisten im Straßenverkehr. Messung der Profiltiefe per Spezial-Gullideckel, Gewichtsmessung beim Überfahren eines Quarzkristall-Sensors im Fahrbahnbelag oder Müdigkeitstests per Pupillomat sind einige HighTech-Kontroll-Lösungen, über die Sie in diesem Zeitungsartikel der "Welt" mehr lesen können.



Änderung der Prämiendarstellung bei unserem Kunden werben Kunden Programm
Bei der bisherigen Darstellung der Abwicklung für unser Prämien-Programm kam es leider mitunter zu Missverständnissen. Unsere Auszeichnungen ließen vermuten, dass man zusätzlich zu den Punkten den angegebenen Betrag dazu bezahlen muss, was die ganze Sache eher unattraktiv machte und natürlich nicht der Realität entspricht!
Daher haben wir nun eine Änderung in der Darstellung vorgenommen und noch einmal besser erklärt, wie das Ganze funktioniert. Sollten Ihre erworbenen Prämienpunkte für das gewünschte Produkt nicht ausreichen, rufen Sie uns einfach an und wir schauen gemeinsam, wie hoch eine Zuzahlung ausfallen würde.
Außerdem gibt es weitere neue Produkte zur Auswahl wie z.B. das Apple IPad (3. Generation), Wi-Fi, 16 GB für 4250 Prämienpunkte.
Wir freuen uns, wenn Sie uns auch in Zukunft gerne weiterempfehlen.

 

 Lenk- und Ruhezeiten/ digitaler Tachograph


Eintrag Länderkennzeichen im digitalen Tachographen

In den letzten Wochen erreichten uns immer wieder Nachrichten von Fahrern, denen bei Kontrollen zur Last gelegt wurde, dass sie die notwendige Eingabe des Länder-Kennzeichens bei Beginn und Ende ihrer Tages-/ Wochenruhezeit nicht getätigt hätten. Dieser Verstoß entsteht in der Regel dadurch, dass die Fahrerkarte nicht entnommen wird. Wenn sie entnommen wird, wird der Fahrer gefragt, in welchem Land er seine Schicht beendet oder beginnt. Bleibt die Karte aber über mehrere Tage im Tachographen stecken, muss das Länderkennzeichen vor und nach jeder Tages- und Wochenruhezeit manuell über das Menü des Tachographen eingegeben und auf der Fahrerkarte gespeichert werden. Geschieht dies nicht, drohen Bußgelder aufgrund einer Fehlbedienung des digitalen Tachographen.

 

 Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz


Führerscheinstellen erkennen Weiterbildungs-Bescheinigungen für Führerscheinverlängerungen nicht an

Es häufen sich in der letzten Zeit Vorfälle, bei denen Führerscheinstellen vorgelegte Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen nach dem BKrFQG ablehnen, weil auf diesen der Schulungsort nicht angegeben ist. Hierzu ist anzumerken, dass die einzelnen Anerkennungsbehörden Vorgaben zu den Bescheinigungen gemacht haben, in denen die Schulungsortangabe teilweise nicht vorgesehen war. Dieses wurde erst 2011 geändert, als eine bundeseinheitliche Bescheinigungs-Vorlage von einigen Anerkennungsbehörden verpflichtend eingeführt wurde.

 

Die Führerscheinstelle wird sich bei Beanstandung der Bescheinigungen in der Regel an den Weiterbildungsträger wenden, um eine Bestätigung des Schulungsortes einzuholen. Dabei wird im Übrigen auch geprüft, ob die Schulungsstätte die Auflagen und Voraussetzungen eingehalten hat.

 

Aufgrund unserer lückenlosen Archivierung sehen wir solchen Anfragen von den Führerscheinstellen gelassen entgegen. Die durch uns durchgeführten Seminare lassen sich jederzeit nachvollziehen und entsprechend nachweisen. Da jede Führerscheinstelle anders vorgeht und es zurzeit so aussieht, dass nicht alle Stellen diesen Nachweis benötigen, bestätigen wir die Schulungsorte nur auf spezielle Nachfrage der Behörden. Es ist nicht vorgesehen oder notwendig, ältere Bescheinigungen auf die neuen Vorlagen umzuschreiben.

 

Sollten Sie diesbezüglich Probleme bei der Führerscheinverlängerung haben und mit den Führerscheinstellen so nicht weiterkommen, kontaktieren Sie uns gerne!



Entsorgungsfahrer fallen unter das BKrFQG - Auslegungshilfe des BAG für die Öffentliche Hand
Gerade bei Entsorgern gab es lange Zeit Unsicherheit darüber, ob die Fahrer eine Weiterbildung nachweisen müssen oder nicht. Mittlerweile ist dies seitens des BAG klar geregelt worden - sie müssen.

Allgemein ist es im Öffentlichen Dienst nicht immer ganz einfach, zu beurteilen, ob man als Fahrer unter die Weiterbildungspflicht fällt oder nicht. Vor diesem Hintergrund hat das BAG eine Auslegungshilfe erstellt, die die Beurteilung für verschiedene Bereiche der Öffentlichen Hand vereinfacht. Die Auslegungshilfe finden Sie hier zum Download.



Anerkennung von Übergangsfristen - u. a. in Östereich
In einem Schreiben der EU-Kommission vom 01.07.2009 wurde mitgeteilt, dass zwischen allen EU-Ländern Einigkeit darüber besteht, dass die Übergangsfristen der einzelnen Länder, bis zu denen die Weiterbildung durch den Eintrag der Schlüsselzahl "95" im Führerschein nachgewiesen werden muss, gegenseitig anerkannt werden (hier das entsprechende Schreiben der EU-Kommission). Die in Deutschland gültigen Übergangsfristen sollen somit in jedem EU-Land gelten, was erfahrungsgemäß aber nicht unbedingt jeder Kontrolleur in jedem Land weiß. In Östereich existiert ein Erlass des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, nach dem die Übergangsfristen anderer EU-Länder ausdrücklich anerkannt werden.

Bisher widersetzt sich Slowenien noch der EU-weiten Vorgehensweise, hier sind seitens der EU-Kommission aber bereits entsprechende Forderungen an Slowenien gestellt worden, die ggf. in naher Zukunft weitere Schritte nach sich ziehen werden.

 

 Besondere Angebote


Bußgeld-Check

Nutzen Sie unseren Service und sparen Sie Bußgelder bevor Sie oder Ihre Fahrer angehalten werden. Oder lassen Sie sich Argumentationshilfen geben, wenn es bereits einen Bußgeldbescheid/ ein Anhörungsschreiben gibt. Innerhalb von 5 Werktagen erhalten Sie eine Auswertung und Argumentationshilfen, um den Bußgeldbescheid zu reduzieren. Präventiv lassen sich die Auswertungen auch dazu nutzen, sich mit Fahrern über die aktuelle Situation zu unterhalten und auf die Dinge hinzuweisen, die verbessert werden können.

Bis zum 30.11.2012 bieten wir für den Bußgeld-Check folgende Rabatte an:

 

Anzahl Fahrer Preis je Fahrer Rabatt Endpreis je Fahrer
1 Fahrer 150,- € 12% 132,- €
2 Fahrer 125,- € 15% 106,25 €
ab 3 Fahrer 100,- € 20% 80,- €



Schulung digitaler Tachograph
Die Bedienung des digitalen Tachographen schildern wir gerne im Rahmen von Online-Schulungen - oder auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort. Im Rahmen dieser Schulungen weisen wir speziell auf verschiedene Fallstricke im Umgang hin, deren Vermeidung bei Kontrollen viel Geld sparen kann (z. B. die oben genannte Eingabe des Länderkennzeichens).

Wenn Sie bis zum 30.11.2012 buchen (die Durchführung kann dann auch später stattfinden) zahlen Sie für eine Online-Schulung 20% weniger, also anstatt 320,- € lediglich 256,- €.

Alle hier genannten Preise verstehen sich netto zzgl. 19% MwSt.


Wir hoffen, dass auch heute wi
eder einige interessante Themen für Sie dabei waren. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben melden Sie sich gerne jederzeit, wir freuen uns auf Ihren Anruf!