Newsletter Nr. 07/2011, 6. Oktober 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch heute möchten wir Sie wieder mit verschiedenen Neuigkeiten versorgen.


BKrFQG - Anmeldepflicht und Kontrollen bei Veranstaltungen in NRW
Nachdem bereits einige Bundesländer seit langem eine Voranmeldung aller Seminare fordern, hat sich Mitte September nun auch Nordrhein-Westfalen zu diesem Schritt entschieden. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um unangemeldet Kontrollen dahingehend durchzuführen, ob die Veranstaltungen auch im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen stattfinden. Wir begrüßen diese Entwicklung außerordentlich und hoffen, dass die Kontrollen verstärkt durchgeführt werden. Mit diesen Kontrollen werden Veranstaltungen von Anbietern, die deutlich verkürzt oder gar nicht stattfinden, auffallen, so dass diese ausgestellten Zertifikate/ Bescheinigungen keine Gültigkeit haben werden.

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Schulungen so durchzuführen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. So stellen wir zum einen sicher, dass wir unsere Anerkennungen in keiner Weise gefährden. Zudem gewährleisten wir damit, dass die Teilnehmer unserer Veranstaltungen bei Vorlage Ihrer von uns ausgestellten Bescheinigungen bei der Führerscheinstelle nicht abgewiesen werden!

Ihre Fahrer sollten Sie auf diesen Hintergrund hinweisen, damit sie nicht unerwartet ohne gültigen Führerschein für Sie nicht mehr einsetzbar sind. Zu beachten ist übrigens auch, dass Bescheinigungen, die seit August 2011 ausgestellt wurden, einer bundesweit einheitlichen Vorgabe entsprechen müssen. Ein Muster finden Sie hier.




Ablaufende Unternehmenskarten
Die ersten Unternehmenskarten werden nun 5 Jahre alt. Ein Geburtstag, bei dem einiges beachtet werden muss, damit Sie weiterhin Daten von Ihren digitalen Tachographen herunterladen können. Denn neue Unternehmenskarten funktionieren nur dann problemlos, wenn sie als Folgekarten mit einer neuen Filialnummer versehen beantragt und geliefert werden.

Hat die neue Unternehmenskarte eine neue Nummer, so wird sie wie eine neue Firma behandelt, d.h. die Tachographen müssen mit der alten Karte noch vor deren Ablaufdatum ausgelesen werden. Dann muss das Unternehmen nach Beginn der Laufzeit der neuen Karte mit dieser komplett neu angemeldet werden.

Prüfen Sie bitte das Ablaufdatum ihrer Unternehmenskarten und beantragen Sie im Bedarfsfall unbedingt eine „Folgekarte"! Bei Übernahme dieser neuen Karte sollten Sie prüfen, ob diese auch die gleiche Stammnummer hat, wie die alte Karte, sonst sollten Sie diese reklamieren.

Sollte die Gültigkeit der alten Karte bereits abgelaufen und keine Folgekarte vorhanden sein, dann ist es möglich, die Daten mit einer Werkstattkarte auszulesen (wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Werkstätten, die auch die 57b-Prüfungen Ihrer digitalen Tachographen durchführt). Die zweite Möglichkeit wäre, eine Folgekarte mit gleicher Stammnummer in einem zweiten Versuch zu beantragen.




BAG-Förderung 2012
Auch 2012 schüttet das Bundesamt für Güterverkehr wieder Fördergelder aus den Mauteinnahmen an Unternehmen aus, die Güterkraftverkehr betreiben; die Antragstellung ist ab dem 01.10.2011 möglich.

Hier werden unter anderem auch die Weiterbildungen für die Berufskraftfahrer-Qualifikation gemäß BKrFQG mit 70%, bzw. bei Großunternehmen mit 60% der Kosten gefördert. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 1 (Zug-)Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 12t oder größer auf das Unternehmen angemeldet ist. Außerdem müssen die geplanten Weiterbildungsmaßnahmen vorab beim BAG beantragt werden. Die Frist für die Antragsstellung läuft für die Förderperiode 2012 bereits am 15. Januar 2012 ab!
Gerne sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich. Viele unserer Kunden haben in den letzten Jahren bereits auf unsere Unterstützung bei der Antragsstellung zurückgegriffen. Nun sind wir auch in der Lage, die komplette Antragsbearbeitung für unsere Kunden zu übernehmen. Für Sie als TACHEX-Kunden bedeutet dies, dass wir auf Wunsch sowohl die Antragsstellung, Beantwortung von etwaigen Rückfragen als auch die Einreichung der Verwendungsnachweise für Sie übernehmen können.

Laut einer Pressemitteilung des BAG aus August dieses Jahres wurden für die Förderperiode 2011 von 44.000 Zuwendungsbescheiden nur ca. 5.500 Förderungen durch entsprechende Verwendungsnachweise abgerufen. Die Möglichkeit, die komplette Antragsbearbeitung im Namen unserer Kunden übernehmen zu können, ist daher eine sehr komfortable Lösung. So können Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren, wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Fördergelder tatsächlich erhalten und keine Fristen verpasst werden.
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Die Berufskraftfahrer-Qualifikation bieten wir als anerkannte Ausbildungsstätte deutschlandweit an. Die Durchführung der 7 Weiterbildungsmodule kann als firmeninterne Veranstaltung in Tagungshotels vor Ort oder in firmeneigenen Räumlichkeiten stattfinden. Für kleinere Unternehmen bietet sich die Teilnahme an unseren offenen Seminarveranstaltungen an, die wir an verschiedenen Standorten in ganz Deutschland anbieten.




BKrFQG - Ausnahmen (u. a. für Handwerker) und Bescheinigungen hierüber
Die im BKrFQG genannten Ausnahmen (z. B. für Handwerker oder Land-, Forstwirtschaft, Fischzucht) sind nach wie vor recht schwammig formuliert. So heißt es im BKrFQG, dass Fahrten ausgenommen sind, die mit „Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt". Diese Definition lässt einen gewissen Spielraum bei der Bewertung zu. Hier soll in den kommenden Wochen etwas mehr Klarheit geschaffen werden. Im November tritt eine Bund-Länder-Kommission zusammen, die sich mit dem BKrFQG und auch den Ausnahmen beschäftigen wird. Sobald hier Ergebnisse bekannt werden, werden wir Sie informieren!

Die IHK zu Bielefeld hat Bescheinigungs-Vordrucke zur Verfügung gestellt, mit denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bescheinigen können, dass sie unter eine Ausnahmeregelung des BKrFQG fallen. Diese stellen wir Ihnen gerne zum Download bereit:

Erklärung „Handwerkerregelung"
Erklärung „Land-, Forstwirtschaft, Fischzucht"





Wir hoffen, dass auch heute wieder einige interessante Themen für Sie dabei waren. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben melden Sie sich gerne jederzeit, wir freuen uns auf Ihren Anruf!