Sehr
geehrte Damen und Herren,
auch heute möchten wir Sie wieder mit verschiedenen Neuigkeiten versorgen.
BKrFQG - Anmeldepflicht und Kontrollen bei
Veranstaltungen in NRW
Nachdem bereits einige Bundesländer seit langem eine Voranmeldung aller
Seminare fordern, hat sich Mitte September nun auch Nordrhein-Westfalen zu
diesem Schritt entschieden. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um unangemeldet
Kontrollen dahingehend durchzuführen, ob die Veranstaltungen auch im
gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen stattfinden. Wir begrüßen diese
Entwicklung außerordentlich und hoffen, dass die Kontrollen verstärkt
durchgeführt werden. Mit diesen Kontrollen werden Veranstaltungen von
Anbietern, die deutlich verkürzt oder gar nicht stattfinden, auffallen, so
dass diese ausgestellten Zertifikate/ Bescheinigungen keine Gültigkeit haben
werden.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Schulungen so durchzuführen, wie es
gesetzlich vorgeschrieben ist. So stellen wir zum einen sicher, dass wir
unsere Anerkennungen in keiner Weise gefährden. Zudem gewährleisten wir
damit, dass die Teilnehmer unserer Veranstaltungen bei Vorlage Ihrer von uns
ausgestellten Bescheinigungen bei der Führerscheinstelle nicht abgewiesen
werden!
Ihre Fahrer sollten Sie auf diesen Hintergrund hinweisen, damit sie nicht
unerwartet ohne gültigen Führerschein für Sie nicht mehr einsetzbar sind. Zu
beachten ist übrigens auch, dass Bescheinigungen, die seit August 2011
ausgestellt wurden, einer bundesweit einheitlichen Vorgabe entsprechen
müssen. Ein
Muster finden Sie hier.
Ablaufende Unternehmenskarten
Die ersten Unternehmenskarten werden nun 5 Jahre alt. Ein Geburtstag, bei dem
einiges beachtet werden muss, damit Sie weiterhin Daten von Ihren digitalen
Tachographen herunterladen können. Denn neue Unternehmenskarten funktionieren
nur dann problemlos, wenn sie als Folgekarten mit einer neuen Filialnummer
versehen beantragt und geliefert werden.
Hat die neue Unternehmenskarte eine neue Nummer, so wird sie wie eine neue
Firma behandelt, d.h. die Tachographen müssen mit der alten Karte noch vor
deren Ablaufdatum ausgelesen werden. Dann muss das Unternehmen nach Beginn
der Laufzeit der neuen Karte mit dieser komplett neu angemeldet werden.
Prüfen Sie bitte das Ablaufdatum ihrer Unternehmenskarten und
beantragen Sie im Bedarfsfall unbedingt eine „Folgekarte"! Bei
Übernahme dieser neuen Karte sollten Sie prüfen, ob diese auch die gleiche
Stammnummer hat, wie die alte Karte, sonst sollten Sie diese reklamieren.
Sollte die Gültigkeit der alten Karte bereits abgelaufen und keine Folgekarte
vorhanden sein, dann ist es möglich, die Daten mit einer Werkstattkarte
auszulesen (wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Werkstätten, die auch die
57b-Prüfungen Ihrer digitalen Tachographen durchführt). Die zweite
Möglichkeit wäre, eine Folgekarte mit gleicher Stammnummer in einem zweiten
Versuch zu beantragen.
BAG-Förderung 2012
Auch 2012 schüttet das Bundesamt für Güterverkehr wieder Fördergelder aus den
Mauteinnahmen an Unternehmen aus, die Güterkraftverkehr betreiben; die
Antragstellung ist ab dem 01.10.2011 möglich.
Hier werden unter anderem auch die Weiterbildungen für die
Berufskraftfahrer-Qualifikation gemäß BKrFQG mit 70%, bzw. bei
Großunternehmen mit 60% der Kosten gefördert. Voraussetzung hierfür ist, dass
mindestens 1 (Zug-)Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 12t oder
größer auf das Unternehmen angemeldet ist. Außerdem müssen die geplanten
Weiterbildungsmaßnahmen vorab beim BAG beantragt werden. Die Frist für die
Antragsstellung läuft für die Förderperiode 2012 bereits am 15. Januar 2012 ab!
Gerne sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich. Viele unserer Kunden
haben in den letzten Jahren bereits auf unsere Unterstützung bei der
Antragsstellung zurückgegriffen. Nun sind wir auch in der Lage, die komplette
Antragsbearbeitung für unsere Kunden zu übernehmen. Für Sie als TACHEX-Kunden
bedeutet dies, dass wir auf Wunsch sowohl die Antragsstellung, Beantwortung
von etwaigen Rückfragen als auch die Einreichung der Verwendungsnachweise für
Sie übernehmen können.
Laut einer Pressemitteilung
des BAG aus August dieses Jahres wurden für die Förderperiode 2011 von
44.000 Zuwendungsbescheiden nur ca. 5.500 Förderungen durch entsprechende
Verwendungsnachweise abgerufen. Die Möglichkeit, die komplette
Antragsbearbeitung im Namen unserer Kunden übernehmen zu können, ist daher
eine sehr komfortable Lösung. So können Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft
konzentrieren, wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Fördergelder tatsächlich
erhalten und keine Fristen verpasst werden.
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.
Die Berufskraftfahrer-Qualifikation bieten wir als anerkannte
Ausbildungsstätte deutschlandweit an. Die Durchführung der 7
Weiterbildungsmodule kann als firmeninterne Veranstaltung in Tagungshotels
vor Ort oder in firmeneigenen Räumlichkeiten stattfinden. Für kleinere
Unternehmen bietet sich die Teilnahme an unseren offenen
Seminarveranstaltungen an, die wir an verschiedenen Standorten in ganz
Deutschland anbieten.
BKrFQG - Ausnahmen (u. a. für Handwerker)
und Bescheinigungen hierüber
Die im BKrFQG genannten Ausnahmen (z. B. für Handwerker oder Land-,
Forstwirtschaft, Fischzucht) sind nach wie vor recht schwammig formuliert. So
heißt es im BKrFQG, dass Fahrten ausgenommen sind, die mit „Kraftfahrzeugen
zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die
Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des
Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt". Diese Definition
lässt einen gewissen Spielraum bei der Bewertung zu. Hier soll in den
kommenden Wochen etwas mehr Klarheit geschaffen werden. Im November tritt
eine Bund-Länder-Kommission zusammen, die sich mit dem BKrFQG und auch den
Ausnahmen beschäftigen wird. Sobald hier Ergebnisse bekannt werden, werden
wir Sie informieren!
Die IHK zu Bielefeld hat Bescheinigungs-Vordrucke zur Verfügung
gestellt, mit denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bescheinigen können, dass
sie unter eine Ausnahmeregelung des BKrFQG fallen. Diese stellen wir Ihnen
gerne zum Download bereit:
Erklärung
„Handwerkerregelung"
Erklärung
„Land-, Forstwirtschaft, Fischzucht"
Wir hoffen, dass auch heute wieder einige interessante Themen für Sie dabei
waren. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben melden Sie sich gerne
jederzeit, wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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